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Gläubigerinformation

Elektronisches Gläubigerinformationssystem

Auf dieser Seite können Sie als Gläubiger gemäß der gesetzlichen Regelung des § 5 Abs. 5 InsO verfahrensbezogene Daten als Gläubiger abrufen:

Wir weisen darauf hin, dass unter www.insolvenzbekanntmachungen.de sämtliche von den Insolvenzgerichten veröffentlichte Entscheidungen kostenfrei abrufbar sind, insbesondere:

  • Anordnung von Sicherungsmaßnahmen
  • Eröffnungsbeschlüsse
  • Prüfungs- / Nachprüfungstermine
  • Entscheidungen über die Beendigung des Verfahrens gem. § 200 InsO
  • Entscheidungen über die Erteilung der Restschuldbefreiung

Darüber hinaus können Sie sich als Gläubiger, der eine Forderung angemeldet hat, über unser Gläubigerinformationssystem informieren und die gesetzlich vorgesehenen Entscheidungen und Berichte anfordern.

Ich stimme zu, dass meine Daten aus diesem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Ihre Daten werden entsprechend der gesetzlichen Regelungen verarbeitet und nach Ablauf der gesetzlichen Fristen gelöscht. Ich kann meine Einwilligung jederzeit per E‑Mail an info@kanzlei-ohr.de widerrufen. Weitere Informationen befinden sich in unseren Datenschutzbestimmungen.
Hinweis für Insolvenzgerichte Als Insolvenzgericht können Sie unter Gläubiger: AG + Ort eingeben. Sollten Sie die Übersendung per E‑Mail nicht wünschen, können Sie gerne die allgemeine E‑Mail des Amtsgerichts angeben und in vorstehendem Feld mitteilen, dass Sie eine Übersendung per beA wünschen.
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