
Okt.
Insolvenz als Chance für Kleinunternehmer und Inhaberbetriebe.
Viele Kleinunternehmen oder inhabergeführte Unternehmen stehen vor dem Problem der Liquiditätsengpässe, wobei das Thema Insolvenz oft über Jahre hinweg vermieden wird. Was viele Inhaber nicht wissen: Trotz der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist die Fortführung der selbstständigen Tätigkeit weiterhin möglich. Die Insolvenzordnung führt nicht zwangsläufig dazu, dass ein Geschäftsbetrieb vollständig eingestellt werden muss.
Möglichkeiten der Sanierung und Neustart
Eine Option ist die übertragende Sanierung. Dabei wird eine neue Gesellschaft gegründet und die wesentlichen Bestandteile des ursprünglichen Unternehmens werden aus der Insolvenzmasse „herausgekauft“. Mit dem Wissen um die gemachten Fehler ist dann ein
Neustart möglich.
Eine andere Möglichkeit besteht in der Fortführung der selbstständigen Tätigkeit durch den Schuldner selbst. Die Insolvenzordnung sieht hierfür die Freigabe der selbstständigen Tätigkeit aus der Insolvenzmasse vor. In diesem Fall wird die selbstständige Tätigkeit komplett aus dem Insolvenzverfahren herausgelöst, und der Inhaber führt den Betrieb wieder eigenverantwortlich. Wie dies möglich ist, was zu beachten ist und welche Möglichkeiten sich hier für Sie bieten, hierzu berät Sie Frau Rechtsanwältin Ohr.
Regelungen zur Gläubigerbefriedigung
Die Gläubiger müssen so gestellt werden, als wäre der Inhaber angestellt beschäftigt. Das Gesetz sieht vor, dass das „fiktive pfändbare Einkommen“ zur Insolvenzmasse zu zahlen ist. Dies bedeutet, dass im neu freigegebenen Betrieb erwirtschaftete erhebliche Gewinne nicht an die Gläubiger abgeführt werden müssen.
Beratung und individuelle Lösungen
Wie das Verfahren im Detail abläuft und was dabei zu berücksichtigen ist, kann durch eine fachkundige Beratung, beispielsweise durch Frau Rechtsanwältin Ohr, erläutert werden. Eine individuelle Beratung ist entscheidend, um die für das jeweilige Unternehmen passende
Lösung zu finden und die Möglichkeiten, die das Insolvenzrecht bietet, optimal zu nutzen.