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Ein Leitfaden zur Insolvenz.
Wenn Sie feststellen, dass Ihre Schulden unüberschaubar geworden sind, ist es entscheidend, einen klaren Überblick über Ihre Verbindlichkeiten zu gewinnen. Ein effektiver Ansatz hierfür ist die Erstellung einer Gläubigerliste. Diese Liste sollte alle Personen oder Unternehmen enthalten, denen Sie Geld schulden. Es ist wichtig, diese Informationen korrekt und vollständig zu erfassen. Bei Privatpersonen gehören der Vor- und Nachname dazu, bei Firmen die vollständige Firmenbezeichnung, die in der Regel im Impressum auf der Homepage zu finden ist.
Neben dem Namen des Gläubigers ist es auch relevant, die Höhe der jeweiligen Forderung zu kennen. Dabei muss der Betrag nicht bis auf den letzten Cent genau sein, da es auf die Forderung zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung ankommt. Beachten Sie, dass hierbei in der Regel noch Zinsen und Kosten hinzukommen. Es genügt meist, die letzte Zahlungsaufforderung in die Liste aufzunehmen.
Vermögensübersicht und außergerichtliche Schuldenbereinigung
Es ist ebenfalls ratsam, eine Übersicht über Ihr eigenes Vermögen zu erstellen. Dazu zählen Informationen darüber, wo Sie ein Konto besitzen und ob ein PKW vorhanden ist. Falls kein Vermögen vorhanden ist, steht dies der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nicht im Wege. Bevor ein Insolvenzantrag gestellt werden kann, ist es für Verbraucher zwingend erforderlich, eine außergerichtliche Schuldenbereinigung durchzuführen. Hierbei können Sie durch eine Schuldnerberatungsstelle oder durch eine Rechtsanwältin wie Frau Ohr beraten werden. Es ist wichtig zu wissen, dass ein Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Insolvenzrecht immer ein Jurastudium absolviert haben muss und in der Regel über jahrelange Erfahrung in diesem Bereich verfügt. Bei Schuldnerberatungsstellen arbeiten hingegen keine Rechtsanwälte.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der Zeitfaktor. Schuldnerberatungsstellen haben oft einen monatelangen Vorlauf. Bereits zu Beginn der Beratung werden Sie darüber informiert, wie mit den Gläubigern zu verfahren ist, um ständige Anrufe und Drohbriefe zu stoppen. In der Regel hören diese mit dem ersten Anschreiben durch eine Rechtsanwältin wie Frau Ohr auf.
Frau Ohr berät Sie individuell zu Fragen:
- Darf ich mein Auto behalten?
- Was nimmt der Insolvenzverwalter mit?
- Kann man vor Stellung des Insolvenzantrages eine bestehende Lebensversicherung so
umstellen, dass sie unpfändbar ist? - Was ist für mich der beste Weg?
Der Weg durch das Insolvenzverfahren
Nach der außergerichtlichen Schuldenbereinigung erstellt Frau Rechtsanwältin Ohr gemeinsam mit Ihnen in Kaiserslautern den Insolvenzantrag fertig. Dabei wird das gesamte Vorgehen (Was kommt auf Sie zu? Mit was müssen Sie rechnen? Wie läuft das Verfahren?)
nochmals erörtert. Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens treten Sie Ihr pfändbares Einkommen, sofern vorhanden, an den Insolvenzverwalter ab. Das pfändbare Einkommen richtet sich nach Ihren unterhaltsberechtigten Personen, sodass Ihnen stets
genügend Geld zur Verfügung steht, um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. In der Regel verfügen Sie nach der Beratung über mehr Geld, da alle Ratenzahlungen eingestellt werden und nur noch das pfändbare Einkommen an den Insolvenzverwalter abgeführt wird. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens findet eine erste Besprechung mit dem Insolvenzverwalter statt. Danach kehrt in der Regel Ruhe ein. Sie wissen, wo Sie stehen und wie das Verfahren abläuft. Das Insolvenzverfahren dauert heutzutage nur noch drei Jahre.